
Der BGH hat für den Tatbestand der Volksverhetzung entschieden, dass die Tat auch dann als in Deutschland begangen gilt und verfolgt werden kann, wenn der Täter Ausländer ist und die strafbaren Äußerungen auf einem ausländischen Server liegen aber in Deutschland Internetnutzern zugänglich und dazu geeignet sind, den Frieden im Inland zu stö...
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